WGKK plant Erleichterungen bei den Bewilligungen

In einer eben aktuellen Presseaussendung kündigt die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) weitere Akzente an, um ihren Versicherten den Zugang zu unterschiedlichen Leistungen zu erleichtern.

Für WGKK-Obfrau Ingrid Reischl sind die jüngsten Änderungen ein weiterer Schritt in die richtige Richtung: „Es gibt eine eigene Arbeitsgruppe in unserem Haus, die sich in den vergangenen Monaten intensiv damit beschäftigt hat, Vorschläge auszuarbeiten, damit unseren Versicherten unnötige Hürden und uns unnötige Bürokratie erspart bleiben. Und die Expertinnen und Experten sind fündig geworden.“

Weniger Bewilligungen für eine bessere Kindergesundheit

Kinder und Jugendliche stehen auch im Mittelpunkt, wenn es um die geplanten Erleichterungen bei Kunststoffgläsern von Brillen sowie Hörgeräten geht: In beiden Fällen soll der Entfall der bisherigen Bewilligungspflicht für Kinder bis zum 15. Lebensjahr bis Sommer 2015 umgesetzt werden. „Wir wollen damit auch präventiv die Kindergesundheit fördern. Gerade punkto Hörgeräte ist eine gute Versorgung bei Kleinstkindern besonders wichtig, um etwaige Entwicklungsverzögerungen zu verhindern“, so Reischl.

Änderung der Krankenordnung

Konkret wurde von der WGKK der Anhang 4 der Krankenordnung, welche eine Auflistung der Heilbehelfe und Hilfsmittel beinhaltet, vor deren Bezug eine Bewilligung durch die WGKK einzuholen ist. Ab dem Verordnungsdatum 4. Juni 2015 müssen für folgende Heilbehelfe und Hilfsmittel keine Bewilligungen mehr eingeholt werden:

  • Hörgeräte für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und
  • Kunststoffgläser für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr für alle Dioptrienstärken

Interessant ist, dass sich Brillen und Kontaktlinsen bei der WGKK noch immer innerhalb der „Krankenverordnung“ finden, wiewohl es sich bei einer Fehlsichtigkeit um keine Krankheit handelt.

Eigenverordnung durch Augenoptiker derzeit nur bei anderen Sozialversicherungen

Wünschenswert für die Versicherten wäre wohl auch ein Erleichterung beim Bezug von Brillen oder Kontaktlinsen. Bei einigen Sozialversicherungen können die Augenoptikermeister, Kontaktlinsenoptiker oder Optometristen die Eigenverordnung direkt abrechnen.

Die Versicherten der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) müssen bei Brillen oder Kontaktlinsen, welche die Sozialversicherung bezahlt, zuvor einen Termin bei einem Augenarzt absolvieren. Dies, obwohl die Augenoptikermeister, Kontaktlinsenoptiker und Optometristen laufend Brillen anmessen und Kontaktlinsen anpassen und dies bei anderen Sozialversicherungen auch direkt abrechnen können. Hier wäre noch Handlungsbedarf um den Versicherten der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) den Zugang zur Brille und Kontaktlinse ebenfalls zu erleichtern.

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