Wiener Gebietskrankenkasse streicht Trifokal aus Leistungskatalog

Moderne Gleitsichtbrillen korrigieren zugleich Ametropie und Presbyopie bei gleichzeitigen Erhalt des natürlichen Sehens. Unverständlicherweise will die Wiener Gebietskrankenkasse ab August diese zeitgemäße Sehhilfe aus ihrem Leistungskatalog streichen. Ab dem 1. August 2004 erhalten die Versicherten der WGKK bei Verordnung durch den Augenarzt nur mehr die Zuzahlung für den Tarif der Bifokalbrille, so die mündliche Auskunft bei der Wiener Gebietskrankenkasse.

An Augenärzte erging die Info bereits am 2. Juli

Ebenso existiert ein Schreiben der gemeinsamen Ärzteverrechnungsstelle der Wiener Krankenversicherungsträger bei der Wiener Gebietskrankenkasse, welches am 2. Juli an die Wiener Ophthalmologen ausgesandt wurde. In diesem Schreiben bezieht man sich auf die Krankenordnung 2003. In dieser Krankenordnung findet sich jedoch kein Hinweis auf die notwendige Streichung von Sehbehelfen aus dem Leistungskatalog. Der Landesinnung Wien lag bis zum Erscheinen dieses Artikels auch keine offizielle Information der WGKK in dieser Causa vor.

Über 120 Euro weniger als bisher

Bisher bezahlte die Wiener Gebietskrankenkasse ihren Versicherten zur Anschaffung einer Gleitsichtbrille bzw. Trifokalbrille, z.B. bis vier Dioptrien sphärisch (Positionen SEH9900099, SEH9900037, SEH9900037) 194,56 Euro. Von diesem Betrag hatte der Versicherte – wenn nicht gebührenbefreit – 23 Euro als Selbstbehalt aufzuwenden. Die effektive Transferleistung betrug somit bisher in dieser Dioptrienkategorie 174,56 Euro. Mit Beginn des Augustmonates zahlt die Wiener Gebietskrankenkasse ihren Versicherten nur mehr den Tarif für bifokale Brillen, z.B. mit einer effektiven Transferleistung von 51,05 Euro für Brillen bis vier Dioptrien sphärisch (Positionen SEH9900099, SEH9900007, SEH9900007).

Laut einer Information der Landesinnung Wien für Augenoptiker, wurde der Wiener Gebietskrankenkasse im Frühjahr 2004 zwei mal ein Vorschlag zur Einsparung von jährlich 8 Millionen Euro im Bereich der Heilbehelfe-Ausgaben vorgelegt. Das Konzept der Optiker hätte – so die Wiener Landesinnung – Sparmaßnahmen für die WGKK ohne Belastung der einkommensschwächeren, älteren Generation gebracht!

Wiener Gebietskrankenkasse Trifokal
Augenärzte wurden bereits per 2. Juli informiert.
Die Innung erhielt bis dato kein offizielles Schreiben der Wiener Gebietskrankenkasse.

Die Erfindung der Gleitsichtbrille hat in den letzten Jahrzehnten signifikant zur Steigerung der Produktivität der 40-plus Generation beigetragen. An den heutigen Arbeitsplätzen – mit häufig hohen visuellen Anforderungen – ist die Verwendung von Gleitsichtgläsern nicht mehr wegzudenken. Für die presbyopen Versicherten der Wiener Gebietskrankenkasse ist die Streichung des Trifokaltarifes mit Sicherheit ein unverständlicher Schritt. Zudem ist im Bereich der Heilbehelfe das geringste Einsparungspotential zu erwarten, da sich die Ausgaben der Wiener Gebietskrankenkasse in diesem Segment (also Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, orthopädische Hilfsmittel, …) angeblich unter der 2%-Marke vom Gesamtbudget bewegen. Die Einsparung beim wichtigsten Sinnesorgan kann getrost als kurzsichtig bezeichnet werden.

Pensionisten betroffen

Wahrscheinlich über die Hälfte aller Gleitsichtbrillenbezieher sind Pensionisten. Gerade diese Personengruppe verfügt im Durchschnitt über ein deutlich geringeres Einkommen als der Rest der Bevölkerung. Mit dem ersten August werden die Wiener Pensionisten beim Kauf ihrer trifokalen Sehhilfe deutlich weniger von der Wiener Gebietskrankenkasse als bisher vergütet bekommen. Gutes Sehen in allen Entfernungen sollte aber von allen Sozialversicherungsträgern für alle Einkommensschichten der älteren Generation gesichert bleiben.

Ungleichbehandlung durch unterschiedliche Transferleistungen

Viele österreichische Sozialversicherungen beweisen Weitblick und vergüten Ihren Versicherten auch weiterhin den Trifokal / Gleitsichttarif. Nahezu alle Kassen zahlen sogar ein paar Euro mehr für die Brillenfassung als die Wiener Gebietskrankenkasse. Auch der Höchstbetrag ist bei vielen Kassen höher als bei der Wiener Gebietskrankenkasse angesetzt. Die freie Versicherungswahl wäre im Hinblick dieser Ungleichbehandlung wünschenswert und sollte politisch diskutiert werden.

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