Elektronische Kassenabrechnung: das Voting und neue Infos

Die Leser vom optikum haben in den letzten Wochen über Ihre zukünftige Art der Kassenabrechnung berichtet. Im Zuge des Votings haben wir festgestellt, dass viele Kollegen hinter der Umstellung auf die e-Abrechnung eine einseitige Vertragsänderung der Sozialversicherungen vermuten. Doch nicht die Sozialversicherungen sondern der Gesetzgeber steckt dahinter.

Der Gesetzgeber verpflichtete nämlich mit dem §349a ASVG Sozialversicherungen und Augenoptiker gleichermaßen zur elektronischen Übermittelung.

Das Voting zur e-Abrechnung

Laut optikum Umfrage wünschen sich übrigens 55% der österreichischen Augenoptiker ein kostengünstiges, bundeseinheitliches Eingabetool. Weitere 11% setzten auf das Auslagern der Abrechnung an einen Dienstleister. Fast ein Drittel warten noch auf ein Update ihres Software-Lieferanten und nur jeder zwanzigste Betrieb gibt an eine bereits funktionierende Softwarelösung zu besitzen.

Einige Sozialversicherungen, wie z.B. die SGKK, NÖGKK und BVA bieten derzeit an, Testabrechnungen per Diskette oder eMail einzusenden. Andere Sozialversicherungen wie z.B. die KFA ist noch beim intensiven Programmieren und sind nicht ganz sicher ob der Datenimport bis zum 1.1.2004 klappen wird. Die WGKK ist ebenfalls noch emsig dabei, einen Importfilter für den Datensatz des Hauptverbandes zu programmieren und zeigt sich zuversichtlich, dass die Annahme von Disketten bis zum 1.1.2004 funktionieren wird. Eine Testabrechnung ist derzeit allerdings noch nicht möglich.

Genau diese Testabrechnung ist jedoch das Problem. Ein genauer Abgleich des richtigen Datensatzaufbaus ist bei manchen Kassen erst im Jänner 2004 möglich. Zu diesem Zeitpunkt soll jedoch bereits der Datenaustausch funktionieren. Prinzipiell und vor allem inoffiziell wurde uns bei allen Telefonaten mit diversen Sozialversicherungen aber zugesichert, dass in der Anfangsphase etwaige Probleme gemeinsam und unter Rücksichtnahme des Vertragspartners gelöst werden.

Leider konnten sich die unterschiedlichen Sozialversicherungen nicht zu bundesweit einheitlichen Positionsnummern durchringen. Zu groß war das unterschiedliche Interesse zur Beibehaltung der eigenen Nummernlogik. So läuft ein Glas mineralisch bis 4 Dioptrien bei der WGKK eben mit Positionsnummer SEH9900001, bei der NÖGKK mit Positionsnummer 89101001 und bei der Betriebskrankenkasse der österreichischen Eisenbahnen mit Positionsnummer 0400001. Andere Kassen werden dem Beispiel wohl folgen und wiederum andere Positionsnummern für die wohlgemerkt gleiche Leistung und Tarif finden. Bei Änderungen im Tarif (wahrscheinlich Erhöhungen, in Anpassung an die Inflationsrate) muss halt dann für ein und dieselbe Position vielfach – je nach Anzahl der unterschiedlichen Nummernlogiken – geändert werden.

Eine Datenbank mit den derzeit bekannten (neuen) Positionsnummern stellt die Bundesinnung der österreichischen Augenoptiker für Kammermitglieder übrigens im internen Bereich unter www.optiker.at/innung zur Verfügung.

Bei der Recherche für diesen Artikel stieß das optikum auch auf eine amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 31.12.2002. Empfehlenswert ist offensichtlich ein regelmäßiger Besuch der Homepage www.avsv.at. Dort stehen nämlich sogenannte amtliche Verlautbarungen der österreichischen Sozialversicherungen. Unter der Verlautbarung Nummer 150 haben wir
ein Papier gefunden, welches unter anderem die Augenoptikern betrifft.

So findet man unter dem Punkt „IV Übermittlungswege“ §13 Abs. 2:

„Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
wird spätestens ab 1. Jänner 2004 die Möglichkeit der Übermittlung
im Internetportal der Sozialversicherung anbieten. Andere Übermittlungswege
der Datenfernübertragung sind zulässig, sofern sie diesen einheitlichen
Grundsätzen entsprechen.“

Laut Auskunft des Hauptverbandes sind also alle Sozialversicherungen verpflichtet, ab dem 1.1.2004 neben der Diskettenabrechnung auch eine Datenfernübertragung via Upload (z.B. über www.sozialversicherung.at) oder via ELDA bereit zu stellen. Der 100er-Pack Diskettenkauf (etwa monatliche Abrechnung mit 10 Kassen bedeutet 120 Disketten) könnte damit unnotwendig werden. Leider hat die Sache auch eine Kehrseite, da nicht nur die Kassen die Möglichkeit der DFÜ-Übertragung bereit stellen müssen, sondern wie sich nun herausgestellt hat auch die Optiker dies ein Jahr später ab dem 1.1.2005 nutzen müssen.

So steht im §14 Abs. 1:

„Bis 31. Dezember 2004 ist auch eine Übermittlung
der Abrechnungsdaten durch den Versicherungspartner oder dessen
Dienstleister an den zuständigen Versicherungsträger mittels Datenträger
(Diskettenabrechnung, Abrechnung mit Sammeldatenträgern zulässig.“

Bei unserem Hinterfragen dieses §14 im Hauptverband wurde uns mitgeteilt, dass es bei den einzelnen Sozialversicherungen noch keine Einigkeit gibt, ob ELDA oder ein Upload via Internetseite zur Anwendung kommen wird. Möglich wäre auch, dass unterschiedliche Sozialversicherungen unterschiedliche Regelungen treffen.

Die Programmierer der Softwarehäuser werden aber auch noch aus anderen Gründen wohl in den nächsten Monaten Hochkonjunktur haben. So kann man bereits davon ausgehen, dass spätestens im ersten Halbjahr 2004 der Datensatzaufbau geändert werden wird. Neben Problemen mit anderen Heilbehelfelieferanten (wie z.B. Bandagisten, Hörakustiker,…) wurde nun vom Ersteller des Datensatzaufbaues bemerkt, dass auf die Prismen in der „Satzart 30“ vergessen wurde. Für die Anti-EDV-Freaks unter den Lesern: Die Satzart 30 beinhaltet die Verordnungsdaten. Außerdem strebe man „internationale Standards“ an. Brisant ist, dass auf jede vom Hauptverband gewünschte Änderung des Datensatzaufbaues von den Optikern innerhalb von 3 Monaten reagiert werden muss.

Der §10 Abs. 2 erklärt dies in freundlicheren Worten:

„Änderungen des Datensatzes sind grundsätzlich
mindestens drei Monate vor Wirksamkeit zu veröffentlichen.“

Die hier besprochene amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherungsträger stellt Ihnen das optikum hier zum Download zur Verfügung.

Das optikum wird Sie – sobald es dem Redaktionsteam bekannt wird – über alle neuen Entwicklungen am laufenden halten.

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