Die Satzung der BVA sieht bei vielen Heilbehelfen und Hilfsmitteln eine Mindestgebrauchsdauer vor – erst nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine neuerliche Bewilligung möglich. Für Kontaktlinsen war bisher eine generelle Gebrauchsdauer von zwei Jahren vorgesehen. Medizinische Erkenntnisse zeigten allerdings auf, dass weiche Kontaktlinsen vielfach bereits nach einem Jahr abgenützt waren und somit auszutauschen waren. Die BVA hat diesem Umstand nun Rechnung getragen und die Tragedauer für weiche Kontaktlinsen nunmehr generell auf 12 Monate ab 1.9.07 verkürzt. Für harte Kontaktlinsen gilt weiterhin eine Tragedauer von 2 Jahren.




