Neue Selbstbehalte für 2011

Im Rahmen der jährlichen Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherungen gemäß § 108 Abs. 3 ASVG erhöht sich der Mindestbetrag der Versicherten für Sehbehelfe im Jahr 2011 auf 84,00 Euro inklusive Umsatzsteuer. Für Kinder über dem 15. Lebensjahr und Angehörige die noch Angehörige im sozialversicherungsrechtlichen Sinn sind, gilt ab kommenden Jahr der Mindestkostenanteil von 28,00 Euro beim Bezug von Sehbehelfen.

Leider gibt es typisch österreichisch keine einheitliche Regelung ab wann der neue Selbstbehalt gilt. Der neue Mindestbetrag kommt bei einigen Sozialversicherungen wie zum Beispiel der WGKK ab einer Übernahme des Sehbehelfs durch den Versicherten nach dem 31.12.2010 und bei anderen Sozialversicherungen wie der OÖGKK ab Verordnungsdatum nach dem 31.12.2010 zur Anwendung!

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