Optimaler Zeitpunkt für Neuinvestitionen – mit der COVID-19 Investitionsprämie

Investitionen in den Bereich Digitalisierung zahlen sich jetzt aus – nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich mit der Investitionsprämie einen bis zu 14%igen Zuschuss für Ihre Neuinvestition in die Branchensoftwareprodukte Eye-Office und AkuWinOffice von opta data!

Neben Neuinvestitionen in den Bereichen Ökologisierung und Gesundheit werden mit der Investitionsprämie speziell Investitionen in nachhaltige Digitalisierungsmaßnahmen gefördert. Bei der Anschaffung der Branchensoftwarelösungen Eye-Office bzw. AkuWinOffice haben Sie noch bis 28. Februar 2021 die Gelegenheit 14% Ihrer Anschaffungskosten rückerstattet zu bekommen und sparen somit bares Geld.

Eye-Office

Die Branchensoftware Eye-Office für Optiker ist ein zeitgemäßes, umfassendes ERP-System, das eine Vorreiterrolle, speziell in Bereichen wie Optometrie (Screening, Visualtraining…) und Kontaktlinsen einnimmt. Eye-Office unterstützt Sie dabei, ihre betriebsinternen Abläufe komfortabel, transparent, übersichtlich und vor allem unkompliziert abzubilden – und das plattformunabhängig sowohl auf MacOS als auch auf Windows Rechnern.

Eye-Office garantiert Ihnen nicht nur eine sichere Verwaltung von Brillen, Kontaktlinsen, vergrößernden Sehhilfen und Visualtrainings, sondern zeichnet sich auch durch die besonders einfache und intuitive Bedienung aus. Die Branchensoftware ist mehrplatz- und filialfähig und verfügt über eine leichtverständliche, benutzerfreundliche Oberfläche und ein modernes Datenbanksystem, das schnelle Datensicherungen unterstützt. Der modulare Aufbau der Software ermöglicht eine maßgeschneiderte, individuelle Konzeption für Ihren Optik-Betrieb. Automatische Updates, zahlreiche Schnittstellen und individuelle Kundenbetreuung komplettieren den Leistungsumfang unserer Software.

Seit 2017 verfügt Eye-Office über eine direkte Schnittstelle zu AkuWinOffice – der Branchensoftwarelösung für Hörakustiker. Beide Softwareprodukte in Kombination, eignen sich hervorragend für Optik-Akustik Mischbetriebe, da die Daten automatisch synchronisiert werden. Im Gegensatz zu anderen Lösungen, die entweder eine Optik-Software anbieten und ein Hörakustikmodul dazu entwickeln oder umgedreht, sind Eye-Office und AkuWinOffice zwei eigenständige, auf die jeweilige Branche maßgeschneiderte Softwarelösungen, die gemeinsam das Beste aus beiden Welten verbinden.

AkuWinOffice

AkuWinOffice gehört zu den meistgenutzten Warenwirtschafts-/ERP-Systemen für Hörakustiker im deutschsprachigen Raum. Die Software stellt nicht nur interne Abläufe in einem Hörakustik-Betrieb detailgetreu nach, sondern überzeugt vor allem durch eine einfache und logische Bedienung.

Sie sind an den Software-Lösungen von opta data für Optik- bzw. Hörakustikbetriebe interessiert und möchten die Investitionsprämie nutzen?

Jetzt bis 28. Februar die Branchensoftwarelösungen beauftragen und von der Investitionsprämie profitieren!

Kontaktieren Sie das Team von opta data gerne für nähere Infos telefonisch unter: +43 732 380838 – 0 oder per E-Mail unter beratung@optadata.at. Das opta data Team freut sich auf ihre Anfrage!

Weitere Fakten zur Investitionsprämie

Was genau ist die COVID-19 Investitionsprämie?

Die COVID-19 Investitionsprämie ist ein Förderprogramm des Bundes. Dabei handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss für materielle und immaterielle, aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (auch in gebrauchte Anlagen und GWG) in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens.

Wer kann die COVID-19 Investitionsprämie beantragen?

Alle bestehenden und neu gegründeten Unternehmen, die einen Sitz bzw. eine Betriebsstätte in Österreich haben – unabhängig von Branche, Gründungsdatum und Unternehmensgröße (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen).

Von der Prämie ausgenommen sind:

  • klimaschädliche Investitionen
  • Unternehmensübernahmen
  • unbebaute Grundstücke
  • Finanzanlagen
  • aktivierte Eigenleistungen

Wie hoch ist die Prämie?

Die Investitionsprämie beträgt prinzipiell 7% des Investitionsbetrages der Neuinvestition, wird aber verdoppelt, sofern es sich um Neuinvestitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science handelt (14%). Die Investitionsprämie ist ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Förderungsunter- bzw. Obergrenze

Neuinvestitionen werden ab einem Gesamtbetrag von 5.000€ gefördert (Summe aller Investitionen). So können z.B. auch geringwertige Wirtschaftsgüter in einem Antrag zusammengefasst werden. Maximal werden Investitionen von bis zu 50 Mio € gefördert.

Wo und in welcher Form kann die Investitionsprämie beantragt werden?

Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS). Die Anträge können ausschließlich online über den aws-Fördermanager (unter: https://foerdermanager.aws.at/#/) gestellt werden.

Antragsfrist

Unternehmen können die Investitionsprämie, beginnend vom 1. September 2020 bis einschließlich 28. Februar 2021, beantragen. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit allfälligen Neuinvestitionen können bis 1. August 2020 rückdatiert werden.

Mehr Infos dazu erhalten Sie jederzeit gerne direkt beim opta data Team!

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Tel.: + 43 732 380 838 – 0
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