Förderung bei Ausbildung von Augenoptikerlehrlingen

Mit 24. Juni 2002 trat eine neue Richtlinie des österreichischen AMS (Arbeitsmarktservice) in Kraft. Wir haben für Sie recherchiert und eine Mitarbeiterin des AMS Jugendliche zur aktuellen Lage befragt. Neben den bisherigen Richtlinien kam ein Passus betreffend zwischenbetrieblicher Zusatzausbildung hinzu. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass die Chancen für die Förderung einer Lehrstelle besser denn je sind. Dies macht die Aufnahme von Lehrlingen für Augenoptiker besonders interessant.

Anträge auf Lehrlingsförderung können alle Augenoptik-Betriebe
stellen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz berechtigt sind Lehrlinge auszubilden.
In der Regel wird ein Mitarbeiter bzw. Firmeninhaber mit erfolgreich bestandener
Lehrlingsausbilderprüfung benötigt.

Wer gefördert wird

Gleich vorweg: Da bereits 40% der Augenoptiker-Lehrlinge weiblich
sind, entfällt die bisherige geschlechtsspezifische Förderung bei
der Einstellung von weiblichen Lehrlingen. Geschlechtsneutral werden primär
besonders benachteiligte Lehrstellensuchende gefördert. Dazu gehören
Personen mit physischer, psychischer oder geistiger Einschränkung, Personen
mit sozialer Fehlanpassung und Schüler von Sonderschulen. Neben diesen
drei Gruppen gibt es aber noch weitere zwei Personenkreise, nämlich Lehrlinge
die ihre Lehrstelle außerhalb der Probezeit verloren haben und Personen
die vom AMS Leistungen beziehen.
Im Zuge unseres Gespräches mit dem AMS für Jugendliche wurde eine
weitere, recht interessante Gruppe genannt: Personen ohne fertige Berufsausbildung.
Zu dieser Gruppe zählen laut Auskunft des AMS unter anderem z.B. AHS-Maturanten!
Die Höhe der monatlichen Förderung beträgt immerhin 151,- Euro
für den Betrieb. Jugendliche mit Abschluss einer berufsbildenden Schule
sind nicht förderungsfähig.

Auch Erwachsene werden gefördert

Das AMS fördert Personen über 19 Jahre, deren Beschäftigungsproblem
auf Grund von Qualifikationsmängel entstanden ist und durch eine Lehre
gelöst werden könnte. Im Falle einer Förderung werden 604,- Euro
monatlich dem Betrieb überwiesen.

Zauberwort "zwischenbetriebliche Zusatzausbildung"

Betriebe, die über das Berufsbild hinaus ausbilden werden
ab sofort belohnt. Wichtig ist, dass Sie Ihren Ausbildungsplan in Worte fassen
können. Noch besser wäre eine kleine schriftliche Projektnotiz. Ein
Beispiel: Ihr Lehrling interessiert sich für das Anfertigen handgemachter
Holzbrillen oder für professionelle Schaufensterdekoration. Das AMS vergütet
bei Akzeptanz Ihrer Zusatzausbildungspläne 50% der Kosten, maximal 604,-
Euro für den vereinbarten Zeitraum.

Die Antragstellung

Die Jugendlichen müssen in jedem Fall mindestens 2 Tage
beim AMS vorgemerkt sein. Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall vor Einstellung
mit dem AMS Kontakt aufnehmen müssen. Vielleicht entspricht Ihr Wunschkandidat
ja den Kriterien zur Vormerkung durch das AMS.

Die Dauer der Förderung

Die Förderung wird maximal für ein Lehrjahr gewährt.
Ausnahme bilden Jugendliche mit Vorlehre. Solche Personen werden maximal zwei
Jahre gefördert. Die Auszahlung erfolgt einmalig nach dem Ende des Förderzeitraumes
und nach Prüfung durch das AMS betreffend der widmungsgemäßen
Verwendung.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Gespräch
mit dem AMS sicherlich jedem Augenoptiker der ausbildet anzuraten ist. Die zuständige
Landesstelle findet man im Internet unter www.ams.or.at.