Wiener Wirtschaftskammer fördert 50 Prozent der Kosten für die Meisterausbildung

Viele Branchen klagen derzeit über einen Fachkräftemangel. Der Beruf des Augenoptikers steht sogar auf der österreichischen Liste der Mangelberufe. Die Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Gesundheitsberufe, übernimmt deshalb bis zum Jahr 2024 die Ausbildungskosten zur Meisterprüfung in den Gewerben Augenoptiker und Hörakustiker und zur Befähigungsprüfung Kontaktlinsenoptiker zu 50 Prozent.

Problemfeld Betriebsschließungen

Die Zahl an Meisterinnen und Meister ist in den letzten Jahren besonders in der Branche der Augenoptiker durch den Übertritt in die Pension oder anderen Umstände stark gesunken. Gleichzeitig erleben wir, dass immer weniger Gesellen den Schritt zur Meisterprüfung wagen. Zugleich stellt der Erwerb der Meisterqualifikation eine gesunde Basis dar, dass die Branche gesund, stark und beständig erhalten bleibt. Daher hat die Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Gesundheitsberufe, in den Berufsgruppen Augenoptiker und Hörakustiker eine strategische Maßnahme entwickelt, die dem Schwund der Meisterinnen und Meister Einhalt gebieten soll.

Basis dazu ist das Wirtschaftskammergesetz, welches als eine wesentliche Aufgabe der Fachorganisationen die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und ihrer Mitarbeiter, sowie die Förderung der Berufsausbildung regelt.

Voraussetzungen für den Erhalt der Fördergelder

Um die 50 Prozent der Ausbildungskosten zu erhalten, sind mehrere Regeln zu beachten. So sind nur jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer förderbar, die sich während der Weiterbildungsmaßnahme durchgehend oder zumindest über 50 Prozent des Zeitraumes der schulischen Ausbildung in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise Dienstverhältnis in einem Mitgliedsbetrieb der Berufsgruppen Augenoptiker und Hörgeräteakustiker der Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe befinden und bereits über die Lehrabschlussprüfung im entsprechenden Fach verfügen. Zudem muss das zu versteuernde Jahreseinkommen des Antragstellers im Jahr vor der Antragstellung unter 50.000 Euro liegen. Der maximale Förderbetrag ist mit 15.000 Euro pro Person limitiert.

Ungeachtet dieser Förderung, können noch Förderanträge beim waff und bei der Arbeiterkammer gestellt werden und die verbleibenden Kosten der Ausbildung in der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden.

Arbeitgeber muss der Ausbildung zustimmen

Um die Förderung aus dem Topf der Wirtschaftskammer zu erhalten, muss dem Antrag ein Schreiben des Arbeitgebers beigelegt werden. Aus diesem muss sinngemäß hervorgehen, dass die Höherqualifizierung des betreffenden Mitarbeiters befürwortet wird.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt zu 25 Prozent zu Beginn der Qualifizierungsmaßnahme, zu weiteren 25% nach Vorlage der Teilnahme- und Zahlungsbestätigung durch den anerkannten Bildungsträger und zu 50% nach Absolvierung der entsprechenden Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung.

MORS bietet bundesweit eine Förderung zur Meisterprüfung an

Parallel zur Förderaktion der Wirtschaftskammer Wien, bietet der Meisteroptiker Rechtsschutz- und Schulungsverein Darlehen zur Zwischenfinanzierung der Ausbildungskosten für die Meisterprüfung an.

Alle Förderanträge werden individuell bewertet – demnach besteht ein rechtlicher Anspruch bei allen erwähnten Förderungen nicht.

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