Rechtliche Abgrenzung gegenüber den Augenärzten in Deutschland

Auf der Jahrespressekonferenz des deutschen Zentralverbandes der Augenoptiker ZVA in Düsseldorf referierte Präsident Thomas Nosch zum wirtschaftlichen Trend der Augenoptik in Deutschland. Nach den Umsatzeinbrüchen von bis zu minus 30 Prozent im Jahr 2004 aufgrund der Gesundheitsreform 2003 in Deutschland, verwies Nosch nunmehr auf ein Umsatzwachstum von immerhin plus 10 Prozent für das Augenoptikerhandwerk in für das vergangene Jahr 2005. Dies lässt laut Meinung österreichischer Branchenkenner auch auf eine positive Entwicklung in Österreich hoffen. Streitbar gab sich Deutschlands oberster Branchenvertreter Nosch bei der rechtlichen Abgrenzung zu den Augenärzten.

Rechtliche Abgrenzung gegenüber den Augenärzten

Nach der Präsentation der deutschen Optiker-Wirtschaftsdaten stellte ZVA-Präsident Thomas Nosch die Positionierung des Augenoptikerhandwerks vor dem Hintergrund zunehmender Rechtsstreitigkeiten zwischen Augenoptikern und Augenärzten klar. So kommt es in unserem Nachbarland Deutschland offenbar in einigen Arztpraxen vor, dass "Brillenglasberatungen auf Privatzahlerbasis" angeboten werden. ZVA-Präsident Nosch machte auf der Jahrespressekonferenz deutlich, dass ein solcher Angriff auf die Kernkompetenzen der Augenoptiker nicht hinzunehmen sei.

Deutscher Zentralverband der Augenoptiker bereitet sich mit Prozesskostenfond auf Klagen vor

"Der Versuch von Brillenberatung und –verkauf seitens der Augenärzte sei allein schon aufgrund der langen medizinischen Ausbildung volkswirtschaftlich zu teuer und bedeute für den Verbraucher möglicherweise doppelte Kosten", so Nosch. Präsident Nosch bekräftigte die Absicht des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA), der wirtschaftlichen Expansion der Augenärzte auf dem gewerblichen Gebiet der Augenoptik gerichtlich Einhalt zu bieten und Grenzen zu setzen. Nosch wies auf einen eigens dafür bereitgestellten Prozesskostenfonds hin. Bereits in der Vergangenheit seien zahlreiche Prozesse in Deutschland zwischen Augenärzten und Augenoptikern für letztere erfolgreich beendet worden.
Demnach wurden bereits außerordentliche Einnahmen von 180.000 Euro dem Prozesskostenfond des ZVA zugeführt, um damit weitere geeignete Maßnahmen gegen Augenärzte welche selbst Brillen vertreiben zu finanzieren.