Vertrag von Marrakesch erleichtert Zugang zu Druckwerken für Sehbehinderte

Kanada hat am 30. Juni 2016 den sogenannten Vertrag von Marrakesch ratifiziert. In diesem Vertrag ist der barrierefrei Zugang zu Druckwerken für Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen geregelt. Damit der Vertrag in Kraft tritt, mussten mindestens 20 Staaten den Vertrag auf nationaler Ebene ratifizieren. Mit der Ratifizierung von Kanada ist es soweit: 20 Staaten haben den Vertrag von Marrakesch ratifiziert und der Vertrag ist somit offiziell in Kraft.

WIPO 2013
©WIPO / Photo: Emmanuel Berrod – die Delegierten

Wenig Bücher in Braille oder als Audiobuch verfügbar

Laut der Weltblindenunion sind in Europa nur fünf Prozent aller veröffentlichten literarischen Werke in barrierefreien Formaten – also in Braille oder als Audiobuch –  verfügbar. Die Ursache liegt darin, dass die Verlage solcher barrierefreien Werke mit dem  Urheberrechtsgesetz zu kämpfen haben. Die nationalen Ratifizierungen werden  positive Änderungen für Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen bringen.

WIPO 2013
©WIPO / Photo: Emmanuel Berrod – die Delegierten

Das WIPO-Abkommen „Marrakesh Treaty to Improve Access to Published Works for Persons who are Blind, Visually Impaired, or otherwise Print Disabled” verpflichtet die Unterzeichner, Regelungen in deren Urheberrechten vorzusehen. Im Besonderen erlaubt es Blindenorganisationen die Weitergabe von Werken in für Blinde und Sehbehinderte in barrierefreien Formaten.

Österreich hat am 25. Juni 2014 den Vertrag unterschrieben

Österreichische Delegation bei der WIPO
©WIPO / Photo: Emmanuel Berrod – Österreich unterfertigt den Vertrag

Die Europäische Union hatte den Marrakesch-Vertrag im April 2014 unterzeichnet, Österreich am im Juni 2014. Ein Beitritt Österreichs ist allerdings bis dato offiziell noch nicht erfolgt.

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