Gesundheitsreform 2005 – Situationsanalyse für Augenoptiker

Die Österreichischen Augenoptiker sind von der kommenden Gesundheitsreform betroffen. Die Bundesregierung will einen Großteil der Zuzahlungen zu den Sehbehelfen streichen. Über die Auswirkungen für die Branche wird diskutiert – die Meinungen der Kollegen reichen von furchtbar bis nicht so schlimm. Das optikum hat für Sie die Situation analysiert und mögliche Strategien gesucht.

Das Redaktionsteam hat sich drei Fragen gestellt:

– Was wird sich voraussichtlich gesetzlich ändern?
– Welche Folgen hat das für die Augenoptiker?
– Welche Strategien sind für Augenoptiker möglich oder gar notwendig?

Was wird sich voraussichtlich gesetzlich ändern?

Der erste Ansatz der Bundesregierung Zuzahlungen zukünftig nur mehr ab einen relativ hohen Dioptriewert zu leisten dürfte gefallen sein. Auch Überlegungen betreffend einer sozialen Staffelung – etwa nach dem Haushaltseinkommen – sind obsolet. Stattdessen wird in der aktuellen Gesetzesvorlage für das ASVG eine „Mindestlatte“ für Sehbehelfe angeführt. So sollen Sehbehelfe zukünftig vom Versicherungsträger nur dann übernommen werden, wenn sie höher sind als 60% der Höchstbeitragsgrundlage.

Dies würde bedeuten, dass nach Ratifizierung der Gesetzesvorlage im Jahr 2005 nur mehr Sehbehelfe mit einem Kassentarif über

72,60 Euro

bezahlt werden würden.

Trifokal- und Gleitsichtbrillen

Die Wiener, Salzburger und Oberösterreichische Gebietskrankenkasse zahlen schon bisher nur mehr den deutlich geringeren Bifokaltarif bei Verordnung einer Gleitsicht- bzw. Trifokalbrille. Die Kosten für Gleitsicht- und Trifokalgläser werden im Falle der Gesetzesvorlagen-Umsetzung nun auch von allen anderen Sozialversicherungsträgern nicht mehr übernommen werden.

Gebrauchsdauer und Wiederbeschaffungs-Rhythmus

Bis dato zahlen die Sozialversicherungen in der Regel alle zwei Jahre einen Zuschuss für einen neuen Sehbehelf. Die aktuelle Gesetzesvorlage sieht eine Verlängerung der Gebrauchsdauer von drei Jahren vor.

Was werden die Sozialversicherungen bei Kindern zukünftig übernehmen?

Für Kinder sollen laut dem aktuellen Gesetzesentwurf bei dieser Reform nichts ändern. Als Kinder gelten ehelichen Kinder, legitimierte Kinder und Wahlkinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Welche Folgen hat das für die Augenoptiker?

Im Deutschland wurden die Zuzahlungen für Sehbehelfe bereits mit 1.1.2004 gestrichen. Je nach Quellen werden Umsatzrückgänge von bis 25 bis 30 Prozent kolportiert. Betroffen sind alle: Fachoptiker, Filialisten, Industrie aber auch der Staat mit entgangener Umsatz- und Einkommenssteuer.

Die Reaktionen in Deutschland können allerdings nur bedingt bis gar nicht auf Österreich projiziert werden, da die Österreichischen Sozialversicherungen schon bis dato deutlich geringere Zuzahlungen als beim Landesnachbarn gewährt haben. So liegt die Zuzahlung bei einer Einstärkenbrille bis vier Dioptrien in Österreich ohnehin nur bei 3,08 bis 15,46 Euro.

In Deutschland kam es aufgrund der höheren Zuschüsse gegen Ende des Jahres 2003 zu regelrecht, panikartig vorgezogenen Brillenkäufen. Die vorgezogenen Umsätze von 2003 führten in Folge zu einem Verkaufsloch im Beginn des Jahres 2004. Mittlerweile ist die Situation wieder beim Einpendeln.

Negative Auswirkungen für den Augenoptiker

  • Belässt man die Kalkulation werden die Verkaufspreise gezwungenermaßen steigen.
  • In Zeiten von Einsparungen (Stichwort Euro, Pensionsharmonisierung, Gesundheitsreform, Arbeitslosigkeit, …) führen höhere Preise zu einer Kaufzurückhaltung.
  • Der Zuschuss auf Sehbehelfe wurde bis dato in der Regel alle 2 Jahre gewährt. Der periodische Kaufanreiz wird mit einer Verlängerung der Gebrauchsdauer nach ASVG um 50 Prozent verlängert. Diese Auswirkung wird allerdings nur bedingt zu spüren sein, da die meisten Sehbehelfe ohnehin zuzahlungslos unter die Latte von 72,60 Euro fallen werden.

Chancen für den Augenoptiker

  • Der Markt für Sehbehelfe wird aufgrund der nahezu nicht mehr vorhandenen Kassenzuzahlungen von zeitlich beschränkenden Regelungen befreit.
  • Aufgrund der Alterspyramide in wird der Bedarf an Sehbehelfe in Österreich steigen.
  • Laut Umfragen ist der Preis mit Sicherheit nicht das einzig entscheidende Kaufkriterium.

Weitere zu berücksichtigende Faktoren

  • Mit dem 1. Mai 2004 sind die Marktgrenzen zu den östlichen Nachbarstaaten weggefallen.
  • Der deutlich vergrößerte Gesamtmarkt fördert Produktvergleiche.
  • Mittlerweile allgemeiner genutzte Kommunikationstechnologien wie das Internet verschärfen den Wettbewerb – vor allem in der Nachversorgung von Kontaktlinsen-Tauschsystemen.

Welche Strategien sind für Augenoptiker möglich oder gar notwendig?

Die österreichischen Fachoptiker werden in der Zukunft sich darauf einstellen müssen, dass es nicht mehr ausreichen wird ein Fachmann, Spezialist beziehungsweise ein guter Handwerker zu sein. Vielmehr werden unternehmerische Qualitäten mit individuellen Marketingideen gefragt sein. Deshalb sollten jetzt neue Konzepte und Vorgangsweisen am besten gemeinsam mit den Mitarbeitern entwickelt werden.

Die Träger von Sehbehelfen werden sich voraussichtlich in zwei Gruppen polarisieren:

  1. Konsumenten, die einen Optiker mit dem „alten“ Preisniveau – also vor Streichung der Zuzahlungen – suchen. Diese Käufer werden mit gewissen Leistungseinschränkungen konfrontiert sein, diese aber wahrscheinlich auch häufig akzeptieren.
  2. Konsumenten die keinerlei Leistungseinschränkungen akzeptieren werden auch den durch den Wegfall der Kassenleistung verursachten höheren Preis bezahlen. Diese Käufer werden zukünftig vielfach sogar eine noch höhere Anforderung an Produkte, Service und Dienstleistung stellen.

Beide Strategien erfordern eine Neukonzeption der Geschäftspolitik – sei es bei der Umstellung des Produktsortiments, einer neuen Kalkulation, der Schulung von Mitarbeitern oder der Neuanschaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung der Dienstleistung.

Für preisaggressive Anbieter nötigt der fehlende Kassenzuschuss – vor allem bei den Bifokal- und Trifokalbrillen – zum Einkauf billiger Produkttechnologien oder zu Einsparungen beim Personal.

Durch den kompletten Wegfall der Zuzahlung für Einstärkenbrillen und einen großen Teil der Mehrstärkenbrillen werden die Konsumenten vermehrt den kompetenten Fachoptiker zur Augenvermessung aufsuchen. Für die Konsumenten bedeutet dies einen deutlich einfacheren Zugang zum Sehbehelf. Diese Entwicklung begünstigt vor allem jene Augenoptiker, die bereits jetzt schon über hohe Eigenrefraktionsanteile verfügen.

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