Optometristen mit Masterstudium dürfen Optometrie an Klienten ausüben

Nach vier Jahren ging ein Prozess zwischen der klagenden Ärztekammer und einem Wiener Optiker, der zugleich das Studium zum Master of Science in klinischer Optometrie / clinical Optometry abgeschlossem hat zu Ende. Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien vom 30. Jänner 2008 bestätigt nunmehr: Als österreichischer Augenoptikermeister und Optometrist mit absolviertem Masterstudium in klinischer Optometrie / clinical Optometry darf man im Zuge der Brillenglasbestimmung und/oder Kontaktlinsenanpassung „Optometrie“ ausüben.

Oberlandesgericht Wien bestätigt Ausübungsrechte im Rahmen der Brillenglasbestimmung oder Kontaktlinsenanpassung

Dies beinhaltet unter anderem auch die Überprüfung der „Funktion des visuellen Systems“, Gesichtsfeldmessungen, das Screening des Augenhintergrundes (z.B. Fundusfotografie, Ophthalmoskopie, Augendruckmessung usw.), die Augen von Kindern vermessen und überprüfen.

Was heißt die „Funktion des visuellen Systems“ zu überprüfen?

„Bei der Überprüfung des visuellen Systems werden das Auge, der Sehnerv und die Sehbahn bis zum Sehzentrum im Gehirn überprüft“ (OLG, 2008). Im Zuge einer Brillenglasbestimmung bzw. einer Kontaktlinsenanpassung wurde festgehalten, dass „der Optometrist tatsächlich einen Teil des Gesamtsystems zu überprüfen habe“ (OLG, 2008).
Im Speziellen sind darunter folgende Prüfungen und Messungen zu verstehen:

  • der Fehlsichtigkeit,
  • der zentralen Tagessehschärfe,
  • der peripheren Wahrnehmung,
  • der Kontrastempfindlichkeit,
  • des Akkomodationsvermögens,
  • des Stereosehens,
  • des Dämmerungssehens,
  • der Blendungsempfindlichkeit
  • und des Farbsehens

Was genau bedeutet „klinische Optometrie“?

Der Begriff „klinische Optometrie“ ist derzeit an ein entsprechendes Studium z. B. der Donau-Universität Krems in Zusammenarbeit mit dem Pennsylvania College of Optometry, einen Master-Studium in „klinische Optometrie / clinical Optometry“ verbunden. Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen werden in den Fachrichtungen Augenoptik und Optometrie befähigt, ihren Beruf europaweit und EU-konform auszuüben.

Im Urteil vom 30. Jänner 2008 kam das OLG Wien zur Ansicht, dass „der Augen- und Kontaktlinsenoptiker (‚Optometrist’) im Rahmen der Tätigkeit des Anpassens von Sehhilfen eine Überprüfung des ‚visuellen Systems’ vornehmen darf, um beurteilen zu können, ob der Kunde mit der in Aussicht genommenen Sehhilfe im Rahmen seiner Bedürfnisse bestmöglich versorgt werden kann.“ In diesem Zusammenhang sei die Ausübung der „Überprüfung des visuellen Systems“ oder der „Optometrie“ rechtens. (OLG, 2008).

Das Master-Studium der „klinische Optometrie / clinical Optometry“ wird im Gleichschritt mit der internationalen Entwicklung und den Erfordernissen der Europäischen Union durchgeführt. Der akademisch ausgebildete Optometrist verfügt, zuzüglich zu seinem Gewerbe, über fundierte Kenntnisse der Anatomie, Pathologie, Physiologie und Pharmakologie und wendet Messmethoden an, die im Rahmen der Gewerbeordnung ausgeführt werden.

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