Der Mindestbetrag der Versicherten für Heilbehelfe wie Sehbehelfe beträgt 138,60 Euro inklusive USt. Für mitversicherte Kinder von 15 Jahren bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sind 46,20 Euro inklusive USt. vom Versicherten zu tragen. Für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Personen, die für Heilbehelfe und Hilfsmittel vom Kostenanteil befreit sind, ist kein Kostenanteil vom Versicherten zu entrichten. Die satzungsmäßige Höchstgrenze für Heilbehelfe und Hilfsmittel beträgt 1.848 Euro.